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Kurabgabe (Auszug aus Kurabgabesatzung)

Die Gemeinde Timmendorfer Strand erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als Ostseebad bzw. Erholungsort für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen eine Kurabgabe im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG. Die Kurabgabe dient ausschließlich zur Deckung von 75 % des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 KAG. Erhebungsgebiet für die Kurabgabe ist das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Timmendorfer Strand.

Kurabgabe - Kosten - Tag / Person

Nebensaison 01.01. - 30.04. 2€
Hauptsaison 01.05. - 30.09. 3,50€
Nebensaison 01.10. - 31.12. 2€
   
Jahres „Ostsee-Card“ 98€

Ermäßigungen

(1) Teilnehmer an Sammelreisen und Betriebsausflügen (ab 20 Personen) erhalten auf vorherigen Antrag durch den Vermieter bei dem Kurbetrieb eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 1 €.
(2) Den Trägern von Sozialhilfe, den Pflicht- und Ersatzkrankenkassen, den Versicherungsanstal- ten, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen sowie Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts wird auf vorherigen Antrag bei dem Kurbetrieb für die von ihnen ver- schickten Personen eine Vergünstigung von 1 € gewährt.
(3) Schwerbehinderte Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 v. H. und mehr nachweisen, erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H.. Nachweislich erforderliche Begleit- personen, die durch den Eintrag „B“ auf der Vorderseite des Behindertenausweises vermerkt sind, sind von der Kurabgabe befreit.
(4) Kommen mehrere Ermäßigungsgründe in Betracht, so wird die Ermäßigung auf den höchsten Ermäßigungstatbestand begrenzt. Anträge auf Ermäßigung der Kurabgabe sind mit Begründung schriftlich vor Ankunft in der Gemeinde bei dem Kurbetrieb zu stellen. Der Wohnungsgeber ist nicht berechtigt, Ermäßigungen zu gewähren.
(5) Patienten in Rehabilitationskrankenhäusern werden unabhängig von der Saison zu € 1,00 pro Übernachtung herangezogen.

 

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